Frage: Wir haben im Sommer 2004 und 2005 von Ihnen zwei Landschildkröten erworben. waren aber leider vor kurzem aufgrund unseres Umzuges gezwungen, Leni und Carry abzugeben. Das Problem ist, dass wir - wahrscheinlich im Umzugschaos - die Papiere nicht mehr finden können, die neue Besitzerin diese aber zur ordnungsgemäßen Anmeldung unbedingt benötigt. Ist es möglich, dass Sie uns eine Zweitschrift per Mail oder Scan zusenden? J.W., Schwabmünchen
Antwort: Ganz so einfach, wie Sie sich das mit den verlegten EU-Papieren denken, ist es nicht. Diese Papiere werden nämlich nicht vom Züchter ausgestellt, sondern in Bayern von den Unteren Naturschutzbehörden in den Landratsämtern der Kommunen bzw. der Städte. Am Besten sprechen Sie über die Situation zunächst mit dem für Sie zuständigen Landratsamt, bei dem Sie die Tiere angemeldet hatten. Unter Umständen hat auch die ausstellende (Erst-) Behörde Kopien der Originale, doch Kopien von Kopien erfüllen möglicherweise nicht die verlangte Qualität: man sollte ja auf den Fotos der Schildkröten zur Identifizierung auch noch feine Nähte und andere Körpermerkmale sehen können.
Was ich als Züchter beitragen könnte, wäre neben den "amtlichen" Schildkröten-Nummern eine schriftliche Bestätigung, dass Sie damals wirklich Nachzuchten bei mir gekauft hatten.
EU-Schildkrötenbescheinigungen sind wichtige Dokumente, die man sehr gut aufbewahren sollte.